Unter einem Gebrauchshund verstehen wir einen Hund der im Begleit-, Sportschutz-, Fährten-, oder Rettungshundesport ausgebildet wird.
Vor allem werden Hunde der klassischen Gebrauchshunderassen, wie Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund, Riesenschnauzer, Dobermann, Rottweiler, Deutscher Boxer, Airedale Terrier und Hovawart verwendet, aber auch andere sowie Mischrassen.
Die Grundanforderungen, welche durch die Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundenachweis für den Hundehalter abgeprüft werden, sind hohe soziale Kompetenz, ein stabiles Nervenkleid, Unbefangenheit der Umwelt gegenüber (Radfahrer, Personengruppen, Autos, etc.) und spezielle Basisübungen wie das Fußlaufen oder Ablegen.
Erfüllt ein Hund diese Grundvoraussetzungen nicht, darf er keine Prüfungen im Gebrauchshundebereich ablegen.